












Die Stiftung wird durch zwei Organe geführt, nämlich den Vorstand
und das Kuratorium.
Die Mitglieder beider Organe arbeiten ehrenamtlich.
Der Vorstand ist die gesetzliche Vertretung der Stiftung.
Er ist für die Arbeit der Stiftung verantwortlich, u.a. für die ordnungsgemäße Bewirtschaftung des Stiftungsvermögens.
Aufgabe des Kuratoriums ist es, den Vorstand zu bestellen, dessen Geschäftsführung zu überwachen und ihn zu entlasten.
Das Kuratorium hat desweiteren die Aufgabe, den Vorstand hinsichtlich der strategischen Ausrichtung der Stiftungsarbeit zu beraten und kritisch zu begleiten.
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